Gönne dir eine 
”Glückliche-Auszeit”
 in Breskens
Hunde sind herzlich Willkommen 

Das Chalet, wird zur Zeit,
 mit viel Liebe und Freude, renoviert und modernisiert.

Weshalb diese Internetseite unter anderem auch mit zufällig ausgewählten Fotos geschmückt ist.

Man kann aber, für 2024 reservieren.

Nicht nur das Chalet wird ihnen gefallen, 

sicher auch das Grundstück , die Lage und der Park.

 

Chalet 
“Glückliche Auszeit”

Höchste Standards für deinen Urlaub

Willkommen in unserem Chalet

"Glückliche Auszeit"

der Ort, an dem man sofort seine Seele 

baumeln lassen kann

 

Das Chalet befindet sich nur wenige Gehminuten vom Strand entfernt.

Hunde sind bei uns herzlich Willkommen, unser Grundstück ist komplett Eingezäunt.

 

Vermietungszeiten

Vorsaison  

01.03.2024- 30.06.2024

Mindestaufenthalt  7 Tage für 942€

Jede weitere Woche kostet, 857 €

 

Hauptsaison 

01.07.2024- 31.08.2024

Mindestaufenthalt  7 Tage für 1080€

Jede weitere Woche kostet, 995 €

 

Nachsaison

 01.09.2024- 03.11.2024

Mindestaufenthalt  7 Tage für 899,60€

Jede weitere Woche kostet, 814,16 €

 

 

Zusätzlich berechnen wir für unser Wäschepaket (falls erwünscht)
(Bettwäsche, Handtücher, 19,50 € pro Person und Aufenthalt
Haustier 6 € pro Haustier und Tag
Die Kurtaxe beträgt pro Person und Tag derzeit 2,40 EUR

Reiseinfos 

Ankunft: Ab 15:00 Uhr, sind Sie in unserem Park herzlich willkommen. 

Anreisen können Sie Freitags bis 18 Uhr. 

Schaffen Sie es nicht rechtzeitig, so melden Sie sich bitte per Email bei uns. 

Sie werden gebeten, Ihre Ferienunterkunft am Tag Ihrer Abreise bis 10.00 Uhr zu verlassen.

Nach Ihrer Abreise wird die Unterkunft von unserem hauswirtschaftlichen Dienst auf Sauberkeit, fehlendes Inventar oder eventuelle Schäden überprüft. Für die Endkontrolle haben wir im Vorfeld eine Kaution in Höhe von 150€ pro Unterkunft und Zeitraum berechnet. 

Sofern Sie die Unterkunft ordnungsgemäß hinterlassen und uns Ihre Bankverbindung vorliegt, überweisen wir die Kaution innerhalb von 7 Tagen nach Abreise zurück. Sollte der hauswirtschaftliche Dienst (Reinigungs-)Arbeiten durchführen müssen, wird die Kaution bzw. ein Teil davon einbehalten. Darüber werden Sie schriftlich informiert.

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